Wiederherstellung der Eisbachwelle gerät ins stocken
2025 war ein turbulentes Jahr für die Münchner Surfer. Leider gibt es zum Jahresende auch keine guten Neuigkeiten zur E1, denn der Wasserrechtsantrag für den Hauptversuch zur Wiederherstellung der Welle liegt erstmal auf Eis.
Wie ist es dazu gekommen?
Nachdem wir Anfangs noch die gute Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung betont haben, hat sich das Blatt mittlerweile gewendet. Während der Vorversuch rasch genehmigt wurde, sahen wir uns beim Antrag für den Hauptversuch mit immer neuen Auflagen und Nachforderungen konfrontiert. Dies hat letztendlich dazu geführt, dass Prof. Robert Meier-Staude als Hauptautor und Versuchsleiter für den Antrag, die Reißleine gezogen hat.
Der Zweck des Antrags war, die schon früher von den Surfenden genutzte Rampenkonstruktion im Eisbach für 3 Monate zu installieren und zusätzlich Kies einzubringen. Mit der veränderten Strömung durch die Rampe sollte sich in dieser Zeit Kies unter der Welle ansammeln und verfestigen, um möglichst wieder Bedingung wie vor der Bachauskehr herzustellen. Im Idealfall sollte die Welle dann nach Entfernen der Rampe stehen bleiben. Natürlich war unser Ziel, dass während des Versuchszeitraums auch gesurft werden kann, da sich durch die Rampe bekanntermaßen sofort eine surfbare Welle einstellt.
In den Antrag, der mittlerweile knapp 50 Seiten umfasst, ist viel Arbeitszeit investiert worden, hauptsächlich von Prof. Meier-Staude, aber auch von unseren Vorständen, Mitgliedern und dem Surfclub München. Es wurden umfassende Berechnungen durchgeführt, technische Zeichnungen angefertigt, Material beschafft, ein Sicherheitskonzept entworfen. Zuletzt hat die IGSM kurz vor Weihnachten noch eine Haftpflichtversicherung auf Verlangen der Stadt für den Versuch abgeschlossen. Dennoch wurde der Antrag immer noch nicht genehmigt. Damit der Antrag überhaupt weiter bearbeitet wird, müssten wir u.a. folgende Forderungen erfüllen:
- Eine Haftungsübernahme bei der wir die Stadt München von jeglicher Verantwortung und Ansprüchen in Zusammenhang mit dem Versuch freistellen
- Die Durchsetzung des Surfverbots während des Versuchs sowie das Aufstellen von Bauzäunen, um den Zugang zur Welle zu versperren
- Vorlage eines statischen Nachweises für die Standsicherheit der Eisbachbrücke, da der Einbau hier befestigt werden soll
- während des Versuchszeitraums muss eine Person 24h erreichbar und innerhalb 30 min vor Ort sein, um die Rampen entfernen zu können
- Abschluss einer Haftpflichtversicherung sowie einer Unfallversicherung
Weder die IGSM e.V. noch der Surfclub München e.V. können oder wollen diese Forderungen erfüllen.
Ursprünglich wurde die IGSM von der Stadtverwaltung kontaktiert mit der Bitte, die Stadt bei der Wiederherstellung der Welle zu unterstützen. Die oben genannten Forderungen und überhaupt die Tatsache, dass bisher fast alle Maßnahmen von den Surfvereinen vorgeschlagen, beantragt und durchgeführt werden mussten, stehen im krassen Gegensatz dazu.
Während uns von der Politik Unterstützung zugesagt wird, ist unsere Wahrnehmung, dass in der Stadtverwaltung einige Leute mit der momentanen Situation nicht unzufrieden sind. So wird vom Baureferat beispielsweise betont: “Das Tosbecken funktioniert technisch einwandfrei, zur Zeit herrscht ein vollständiger Wechselsprung vor. (…) Das Tosbecken wurde nicht für das Surfen konstruiert.” Weiterhin wird die Situation so dargestellt, als ob die Welle bisher nur durch die illegalen Einbauten dauerhaft surfbar gewesen sei und eine surfbare Welle ansonsten nur an etwa 30 bis 40 Tagen möglich sei. Dies ist schlichtweg falsch, denn die Welle war mindestens die letzten 2 Jahre auch ohne Einbauten ganzjährig surfbar. Momentan versuchen die Surfvereine diesen Zustand, der vom Baureferat während der Bachauskehr zerstört worden ist, wiederherzustellen.
Wie geht es weiter?
Die Welle wird sich vermutlich auch ohne Zutun irgendwann wieder ausbilden. Wie lange es dauert und ob sich ohne Nachhilfe überhaupt eine an 365 Tagen surfbare Welle wieder einstellt, ist jedoch völlig ungewiss.
Wir hoffen, dass bei der Stadtverwaltung ein Umdenken stattfindet und einige der Auflagen für die Versuchsdurchführung aufgehoben werden. Andernfalls ist die Stadtverwaltung selbst in der Verantwortung, alternative Maßnahmen vorzuschlagen und auch selber umzusetzen, denn schließlich sollte ein hohes Eigeninteresse bestehen, eine der Haupt-Touristenattraktionen Münchens wiederzubeleben.
